Das Kleinfahrzeug ist bestückt mit einem vollhydraulisch gesteuertem Sinkkastenreiniger.
Der Einlaufrost sowohl als auch der in dem Sinkkasten befindliche Auffangbehälter werden durch das Gerät hydraulisch entnommen. Der Eimer wird entleert und zurück in den Straßeneinlauf abgesetzt. Das Entleeren des Sinkkasteneinsatzes erfolgt ohne körperliche Anstrengung und geht voll hydraulisch. Durch seine kompakte Bauweise kann der Straßeneinlauf auch in sehr unzugänglichen schmalen Gegenden gereinigt werden. Je nach Straßeneinlauf dauert der Vorgang für die Entleerung ca. 30 Sekunden. Die Ladefläche des Fahrzeuges fasst etwa 1,8 m³ Rückstände aus dem Straßeneinlauf. Das Fahrzeug hat einen hydrostatischen Fahrantrieb, somit ist es stufenlos regelbar. Durch seine kompakte Bauweise ist es extrem wendig. Ist Ihr Mini-Kipper für den öffentlichen Verkehr als „LKW Kipper offener Kasten“ zugelassen, gelten für die Person, die Fahrzeug führen will, folgende gesetzlich vorgegebene Regelungen: - Für das Führen des Fahrzeugs ohne Anhänger muss die Person den Führerschein Klasse 3 besitzen. (Falls die Person den Führerschein Klasse 5 vor dem 01.01.1989 erworben hat, darf Sie das Fahrzeug auch führen.) - Für das Führen des Fahrzeugs mit Anhänger (Achsabstand größer als ein Meter) ist der Führerschein Klasse 2 erforderlich. Das Fahrzeug ist funktionsfähig. Inspektion wurde durchgeführt. | |
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